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   BVerwG, 16.07.1984 - 5 ER 301.84   

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BVerwG, 16.07.1984 - 5 ER 301.84 (https://dejure.org/1984,8031)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1984 - 5 ER 301.84 (https://dejure.org/1984,8031)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1984 - 5 ER 301.84 (https://dejure.org/1984,8031)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze des einstweiligen Rechtschutzes gemäß § 80 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Entscheidungen nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Zulässigkeit einer erstmaligen Begründung einer Dienstbarkeit im Flurbereinigungsplan zur ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.01.1972 - VIII CB 120.71

    Verfassungsmäßigkeit von Sonderregelungen betreffend für den militärfachlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1984 - 5 ER 301.84
    Da das Flurbereinigungsgericht über den bei ihm gestellten Antrag noch nicht entschieden hatte, ist die Zuständigkeit mit der Einlegung der Revision der Antragstellerin gegen das Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 15. Dezember 1983 auf das Bundesverwaltungsgericht übergegangen, ohne daß ein neuer Antrag gestellt zu werden brauchte (vgl. BVerwGE 39, 229 [BVerwG 05.01.1972 - VIII CB 120/71] [230 f.]).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 5 C 51.87

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen einen

    Der nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO zulässige Antrag (zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts s. BVerwGE 64.347 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluß vom 16. Juli 1984 - BVerwG 5 ER 301.84 -) ist unbegründet.

    Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG 7 C 45.76 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 5 ER 301.84 -).

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84

    Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit -

    Bei der vom Flurbereinigungsgericht vertretenen Auffassung, die der erkennende Senat im Beschluß vom 16. Juli 1984 im Verfahren der Beteiligten nach § 80 Abs. 6 VwGO - BVerwG 5 ER 301.84 - aufgegriffen und bei der auf die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage beschränkten Beurteilung der sofortigen Vollziehbarkeit der angefochtenen vorläufigen Anordnung in die Abwägung der widerstreitenden Interessen mit einbezogen hat, ist die Dienstbarkeit, die nur die Kläger belastet, gegenüber der Landbereitstellung, bei der der Teilnehmer für den von ihm "bereitgestellten" Grundstücksteil zunächst vollen Wertausgleich in Land beanspruchen darf, qualitativ etwas anderes, das begrifflich nicht anteilmäßig von allen Teilnehmern nach § 47 Abs. 1 Satz 1 FlurbG aufgebracht werden kann.
  • BVerwG, 25.10.1984 - 5 B 107.84

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung -

    Dann das Flurbereinigungsgericht hatte über den bei ihm mit Schriftsatz vom 28. August 1984 gestellten Antrag nicht mehr entschieden, weil mit der Nichtabhilfe der am 6. Juni 1984 eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Beschluß des Flurbereinigungsgerichts vom 26. Juni 1984 die Zuständigkeit auf das Bundesverwaltungsgericht übergegangen war, ohne daß ein neuer Antrag gestellt zu werden brauchte (BVerwGE 39, 229 [BVerwG 05.01.1972 - BVerwG VIII CB 120.71] [230] und Beschluß vom 16. Juli 1984 - BVerwG 5 ER 301.84 -).
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